Zuschüsse und Formulare

Der BVBW unterstützt verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Blasmusik in seinem Einzugsbereich. Folgende Maßnahmen werden unterstützt:

  • Durchführung von Wertungsspielen (betrifft den Kreisverband)
  • Teilnahme an Wertungsspielen (betrifft die Vereine)
  • Durchführung von Schulungsmaßnahmen (betrifft den Kreisverband)

Hinweise zur Förderung von Schulungsmaßnahmen

Als Schulungsmaßnahmen gelten:

  • Musikalische Schulungen, wie D-Lehrgänge, Dirigentenweiterbildung, etc.
  • Schulungen für Funktionsträger, wie Infotag für Vorstände, Weiterbildung für Schriftführer/Kassier, etc.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Kreisverband der Veranstalter ist. Die Teilnehmenden müssen also aus mehr als einem Verein aus dem Verbandsgebiet kommen. Typische Fälle sind z.B.: D-Lehrgang im Bezirk, Marschmusik-Weiterbildung im Kreisverband, Vorstände-Info-Tag im Kreisverband.

Zur Förderung eingereicht werden können z.B. Honorar für Dozenten, Lehrmaterial (z.B. Mannheimer Bläserschule), Fahrtkosten für Dozenten, Raumkosten, etc.

Als Belege müssen eingereicht werden: Teilnehmerliste, Stunden-/Lehrgangsplan, Rechnungen.

Bei der Erstellung der Förderanträge hilft Ihnen gerne Ihr Kreisverband oder die Geschäftsstelle des BVBW weiter.

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