Begegnungen von Schulmusik und Musikvereinen

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten von Kooperationen, die finanziell gefördert werden: die Dauerkooperation und Einzelkooperationen. 

Dauerkooperationen 

Dauerkooperationen laufen oft nach dem Bläserklassenmodell ab. Eine sinnvolle Hinführung und Förderung der Kinder bietet die Abfolge Rhythmus und Gesang im ersten Jahr, das Erlernen eines Elementarinstruments (z.B. Blockflöte) im zweiten Jahr und die Durchführung einer Bläserklasse im dritten und vierten Jahr. Eine konsequente Anschlussförderung der Jugendlichen, etwa durch die Übernahme in ein Vor- oder Jugendorchester eines Musikvereins, muss nach Durchlaufen der Dauerkooperation gewährleistet sein. 

Einzelkooperationen

Neben der Dauerkooperation gibt es die Möglichkeit der Einzelkooperation. Hier kann die finanzielle Förderung musikalischer Einzelprojekte einer Schule mit einem Verein beantragt werden.

Für die projektweise Durchführung von Kooperationen gibt es keine Grenzen: vom Instrumentenvorstellungstag in der örtlichen Schule über das Erarbeiten eines Tanzes zu Musik, das Malen von Plakaten für das Jahreskonzert bis hin zur Durchführung von schulischen Projekttagen zu einem bestimmten Thema. Wichtig ist bei allen Arten der Kooperation: Beide Partner müssen von der Kooperation profitieren und dadurch die Möglichkeit erhalten, sich öffentlichkeitswirksam darzustellen.

Antragsstellung - wie und wo?

Um eine Förderung des Landes Baden-Württemberg für eine Dauerkooperation zu erhalten, muss der Verein seinen Antrag bis zum 31. Januar für das folgende Schuljahr bei der BVBW-Geschäftsstelle einreichen.

Nach Beendigung des geförderten Schuljahres muss bis zum 31. Oktober ein Verwendungsnachweis angefertigt und bei der BVBW-Geschäftsstelle eingereicht werden. Ein Jahresbericht über den Stand der Kooperation (Ablauf, Entwicklung, Perspektiven) ist von den Schulen anzufertigen und ebenfalls bei der BVBW-Geschäftsstelle einzureichen.

Die Anträge auf Einzelkooperation werden ebenfalls von den Schulleitern und der Vereins-Vorstandschaft gemeinsam unterzeichnet. Allerdings werden diese dann direkt an das zuständige Regierungspräsidium weitergeleitet. Zu beachten ist, dass die Anträge spätestens 6 Wochen vor einer Konzertveranstaltung und spätestens zum 1. September des Veranstaltungsjahres vorliegen müssen.

Dauerkooperationen - wie lange?

Die Förderung wird für ein Schuljahr bewilligt und kann jährlich um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Förderung versteht sich als Anschubfinanzierung. Daher beträgt die Förderung maximal fünf Jahre, wobei die Höhe der Förderung jedes Jahr neu festgelegt wird.
Während der Zeit der Dauerkooperation werden keine Einzelkooperationen gefördert. Die Anträge zur Förderung von Einzelprojekten sind bis spätestens sechs Wochen vor dem Projekt direkt an das jeweilige Regierungspräsidium zu richten. 

Formulare und Infos
Die Antragsformulare für Dauerkooperation und Einzelkooperationen mit weitergehenden Informationen sowie Vordrucke für Verwendungsnachweise für die Dauerkooperation finden Sie nachstehend:

Downloads
Tanja De Bartolo

Tanja De Bartolo
Kooperation Schule/Verein

+49 (0) 71 53 / 92 81 610
debartolo@blasmusikverband-bw.de