Bundesrat beschließt Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht
Am 18. Dezember wurden im Bundesrat zahlreiche Verbesserungen verabschiedet. Die Änderungen sind Teil des Jahressteuergesetzes 2020. Es sieht unter anderem vor, dass die Übungsleiterpauschale erhöht wird.
Wie in einer Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht wurde, hat der Bundesrat am 18. Dezember 2020 über eine Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts abgestimmt.
Die Änderungen reichen von der Anhebung der Übungsleiterpauschale bis zum Bürokratieabbau für Vereine. Sie treten zum 1. Januar 2021 in Kraft.
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