Corona-Update (Stand: 01.12.2020)
Fast wie zu erwarten hat die neue CoronaVO des Landes BW keine Lockerungen für den Bereich der Breitenkultur, zu welcher auch die Musikvereine gehören, vorgesehen.
Fast wie zu erwarten hat die neue CoronaVO des Landes BW keine Lockerungen für den Bereich der Breitenkultur, zu welcher auch die Musikvereine gehören, vorgesehen.
Dies bedeutet konkret, dass
- Proben, Auftritte und sonstige Veranstaltungen ohne Ausnahme untersagt sind
- (Einzel-)Musikunterricht weiter erteilt werden kann
- Sitzungen von Gremien, auch in Präsenz, weiter möglich sind.Onlineformate sollten möglichst wahrgenommen werden.
- Auftritte zu kirchlichen Anlässen in Kleingruppen (bis 8 Personen mit 1,5 Metern Abstand) möglich sind, in Absprache mit der Kirchengemeinde.
Die Regelungen sind vorerst befristet bis zum 20.12.2020. Wir sind über den Landesmusikverband in Gesprächen mit den Ministerien, ob es eine Möglichkeit gibt, Weihnachtsbläser (wie an vielen Orten Tradition) durch die Straßen laufen lassen zu können und die Menschen von den Fenstern aus zuhören. Wir halten Sie auf dem Laufenden, auch wenn die aus Bläsersicht schönste Jahreszeit ins Wasser fällt.

Ihr persönlicher Kontakt
Geschäftsstelle
Harald Eßig
Geschäftsführer
Tel.: (0711) 520 892 - 30
Essig @bvbw-online.de
_______________________