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Ausgabe 07-08/2010
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Die clarino.cd Vol. 13 als Geschenk für alle Leser der Verbandszeitschrift - Bläserjugend
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Die unterhaltsame und aufschlussreiche Praxisserie fürs Ehrenamt (16) - Verbandsnachrichten
Innere Kommunikation - das A und O
Ausschüttungsrichtlinien - Dr. h.c. Gerhard-Weiser-Stiftung
- Die Dr. Gerhard-Weiser-Stiftung dient der Förderung der Musik und der Förderung der Arbeit von Musikvereinen und -verbänden im Blasmusikverband Baden-Württemberg e.V.. Sie fördert insbesondere Projekte, die der Weiterentwicklung und Bestandssicherung der musikalischen Vereinsarbeit dienen. Die Gewinnung und Bindung von Jugendlichen für die ehrenamtliche Mitarbeit soll dabei eine besondere Bedeutung erhalten.
- Die auszuschüttenden Beträge werden durch Abzug der Verwaltungskosten der Stiftung von den Zinserträgen aus dem Stiftungsvermögen ermittelt. Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand zu erhalten. Zusätzlich soll dem Stiftungsvermögen jährlich ein Betrag zugeschlagen werden, der den Wertverlust durch Inflation ausgleicht.
- Anträge auf finanzielle Unterstützung eines Projekts sind zum 31.Januar eines Jahres beim Vorstand der Stiftung formlos schriftlich einzureichen. Der Vorstand entscheidet mit der Mehrheit seiner Mitglieder über Anzahl und Förderhöhe der zu fördernden Projekte. Die Entscheidung erfolgt jeweils nur für ein Jahr. Der Vorstand informiert das Kuratorium über diese Entscheidung.
- Die unter 1. genannten Zielsetzungen erfüllt die Stiftung durch die Förderung folgender Projektarten:
- Forschungs- und Innovationsprojekte: gefördert werden wissenschaftliche und praxisbezogene Projekte, die neue Erkenntnisse für die praktische Arbeit von Musikvereinen und Orchestern versprechen. Die Förderung kann bis zu 50 Prozent der Kosten betragen.
- Jugendbegegnungen: Gefördert werden nationale (Beteiligung von Partnern außerhalb Baden-Württembergs) und internationale (Beteiligung von Partnern außerhalb Deutschlands) Begegnungen von Jugendlichen mit qualifizierender Zielsetzung auf den Gebieten Musik und Ehrenamt.
- Wettbewerbe: Gefördert werden Preise und Wettbewerbe, die der Weiterentwicklung der Ensembles und Vereine auf musikalischem oder organisatorischem Gebiet dienen können. Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der Kosten betragen.
- Institutionelle Förderung: Gefördert werden können Verbände und Vereine durch eine pauschale Zuweisung. Voraussetzung hierfür ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit dieser Institutionen.
- Diese Richtlinien treten mit ihrer Beschlussfassung durch das Kuratorium in Kraft. Über Änderungen beschließt das Kuratorium mit einfacher Mehrheit.
Stand: 23. Juli 2002

