Formulare - Downloads

GEMA-Mitteilung-Veranstaltung-2011-Stuttgart.doc

Voranmeldung von Musikveranstaltungen (Word)

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GEMA-Mitteilung-Veranstaltung-2011-Stuttgart.pdf

Voranmeldung von Musikveranstaltungen (PDF)

13.9 K

GEMA_Musikfolge_Einzelveranstaltung_2011_Stuttgart.pdf

Musikfolge (PDF)

262 K

Merkblatt-GEMA.pdf

Merkblatt mit den wichtigsten Hinweisen

397 K

Rahmenvertrag_2010_2011_GEMA.pdf

Rahmenvertrag mit Gültigkeit bis 31.12.2011

1.2 M

Wichtige Hinweise für die Musikvereine zur GEMA

Seit vielen Jahren besteht zwischen dem Blasmusikverband BVBW und der GEMA ein Pauschalvertrag, der für den einzelnen Musikverein hinsichtlich der Zahlungspflicht an die GEMA eine große kalkulatorische Sicherheit bietet und darüber hinaus einen günstigen Weg darstellt, die Aufführungsrechte für seine Veranstaltungen zu erlangen.

Doch bitte bedenken Sie, um in den Genuss der Vergünstigungen zu kommen, müssen gewisse Formalien beachtet werden:

  1. Es muss eine Veranstaltung des Musikvereins sein, diese muss im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und vom Musikverein als alleiniger Veranstalter durchgeführt werden. Es darf kein Dritter an der Veranstaltung beteiligt sein. Veranstaltungen von Fördervereinen und Musikvereinseigenen GbR´s fallen unter den Gema-Vertrag, sofern es sich um einen Förderverein oder eine GbR handelt, welche ausschließlich den Mitgliedsmusikverein fördert bzw. unterstützt.
  2. Die Veranstaltung, bzw. die Musiknutzung muss vor Stattfinden bei der GEMA angemeldet werden. Eine vorab Jahresmeldung an die GEMA ist möglich. Erfolgt keine Anmeldung, fällt die Veranstaltung nicht unter den Pauschalvertrag und die GEMA-Gebühren werden in doppelter Tarifhöhe fällig.
  3. Die bei der Veranstaltung auftretenden Musiker müssen kostenlos musizieren. Wird den Musikern eine Gage bezahlt oder werden die Reisekosten, Unterbringungskosten usw. erstattet, so fällt diese Veranstaltung nicht mehr unter die Pauschale.
  4. Die Wiedergabe vom Tonträger oder Bildtonträger sowie die Wiedergabe von Fernsehsendungen sind nicht durch den Pauschalvertrag abgegolten. Wird eine oder mehrere Veranstaltungen ganz oder teilweise durch den Einsatz von Tonträger oder Bildtonträger bestritten oder erfolgt die Wiedergabe von Fernsehsendungen (z.B. Übertragung der Fußball EM, etc.), so müssen diese Veranstaltungen gesondert vergütet werden.
  5. Innerhalb von 10 Tagen nach der Veranstaltung ist der GEMA ein genaues Verzeichnis aller aufgeführten Musikstücke zuzusenden. Kommt ein Musikverein der Verpflichtung nicht nach, kann die GEMA eine gesonderte Gebühr beanspruchen.

Wenn Sie die vorstehenden Punkte beachten, wird es nach Ihrer Veranstaltung auch keine böse Überraschung seitens der GEMA geben.

Die Bedingungen des Rahmenvertrages bleiben von dieser Kurzinformation unberührt.

Kontakt

Bezirksdirektion Stuttgart - zuständig für BVBW seit 2010

Herdweg 63
70174 Stuttgart

Postfach 10 17 53
70015 Stuttgart

Tel.: +49 711 2252-6
Fax: +49 711 2252-800

Email: bd-s@gema.de

Sachgebiete

  • Süd-Württemberg: Herr Andreas Binnig; Tel.: 0711/2252-721
  • Südbaden: Herr Wolfgang Völk; Tel.: 0711/2252-791
  • Nord-Württemberg: Herr Lorenz Deger; Tel.: 0711/2252-711
  • Nordbaden: Frau Sabine Bullinger; Tel.: 0711/2252-735

Ihr persönlicher Kontakt zum BVBW

Geschäftsstelle

Tel.: (0711) 520 892 - 30

Fax: (0711) 520 892 - 57

Geschäftsführer Herbert Breimaier

breimaier@bvbw-online.de

Pressesprecher Ralf Lanzinger

lanzinger@bvbw-online.de

 


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