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14.06.2010
Aktuelles zur Künstlersozialkasse (Stand Mai 2010)
Gründung einer Ausgleichsvereinigung zwischen KSK und BDMV
Die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV) arbeitet gemeinsam mit der Künstlersozialkasse (KSK) an der Gründung einer Ausgleichsvereinigung zur Zahlung von anfallenden Beiträgen bei Musikvereinen im Rahmen des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Die Ausgleichsvereinigung wird seit einigen Monaten vorbereitet.
Die BDMV hatte sich für diesen Weg entschieden, da seit dem Urteil des Bundessozialgerichts im November 2008 auch Musikvereine für den Ausbildungsbetrieb, sofern dieser mit eigenen Honorarkräften durchgeführt wird, grundsätzlich beitragspflichtig sind. Weiterhin sind für Aufträge an freie Werbegestalter (z.B. Homepage oder Vereinszeitschrift) sowie Gastbands (z.B. Rockband beim Zeltfest) KSK-Beiträge zu bezahlen.
Der BDMV-Geschäftsführer, Harald Eßig, äußert sich klar und deutlich: „Die in Aussicht stehende Ausgleichsvereinigung bietet die Möglichkeit, ein speziell auf die Belange der Musikvereine abgestimmtes Modell zur Ermittlung einer Beitragspflicht zu entwickeln, was sich in einer abweichenden Bemessungsgrundlage bemerkbar macht. Diese Chance dürfen wir uns nicht entgehen lassen.“
Dabei liegen die Vorteile einer Ausgleichsvereinigung auf der Hand:
- Es werden keine Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung mehr stattfinden
- Die Vereine können anhand von klaren Kriterien (Kategorien) eine Einstufung, ob sie beitragspflichtig sind oder nicht, vornehmen.
- Es besteht für alle Vereine Rechtssicherheit, auch für die Vergangenheit !
- Die Beiträge werden um ein Vielfaches minimiert.
- Die Grauzone wird verlassen.
Um dies zu ermitteln spielen Kriterien, wie z.B. die Anzahl der Jugendlichen, eine wichtige Rolle. Wichtig ist, dass die Beitragsbemessung in diesem Fall abweichend von den im o.g. Urteil festgelegten Kriterien erfolgen, da von der BDMV und der KSK neue Kriterien festgelegt werden. Insgesamt wird der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten deutlich reduziert werden.
Mittlerweile haben sich zahlreiche Vereine aus ganz Deutschland gemeldet, welche sich einer freiwilligen Erhebung durch die KSK unterziehen werden. Mit den daraus gewonnen Zahlen und Fakten wird die zukünftige Bemessungsgrundlage entwickelt.
Um eine repräsentative Abbildung der Vereinslandschaft in Deutschland zu erhalten werden noch weitere Vereine gesucht. Die BDMV benötigt deshalb noch mehr Vereine, welche sich an der Gründungserhebung beteiligen. Wichtig: Es werden vor allem auch diejenigen Vereine aufgerufen, sich an dieser risikolosen Erhebung zu beteiligen, welche offensichtlich nicht beitragspflichtig sind; denn es muss der Künstlersozialkasse gegenüber dargestellt werden, dass nicht jeder Verein eigene Ausbilder beschäftigt. Sonst wird die Bemessungsgrundlage, wenn diese per Hochrechnung nur auf Basis von beitragspflichtigen Vereine ermittelt wird, zum Nachteil für alle. Jedem Verein wird ausdrücklich zugesichert, dass die gewonnenen Zahlen ausschließlich für die Gründungserhebung genutzt werden. Es resultiert daraus keine Pflicht zur Abführung von Beiträgen an die KSK. Bereitwillige Vereine sollen sich bei dem Geschäftsführer der BDMV, Herrn Eßig, per Telefon 0711-67211281 oder per Mail (essig@bdmv-online.de) umgehend melden.
Einen großen Erfolg kann die BDMV schon heute benennen: Man konnte erreichen, dass Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung aktuell ausgesetzt werden. Diese sollen jedoch, sofern keine Ergebnisse in den Verhandlungen mit der KSK erzielt werden, wieder aufgenommen werden. Die Beiträge, welche bei einer regulären Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung und KSK erhoben werden könnten, liegen viel höher als das angestrebte Verfahren.
„Die Vereine müssen so wenig wie möglich belastet werden ! Das ist neben der Rechtssicherheit vorrangiges Ziel, welches mit der Gründung der Ausgleichsvereinigung verfolgt wird“, sagt BDMV-Vizepräsident Michael Weber, der sich für eine Ausgleichsvereinigung stark macht.
In der Politik werden derzeit, angestoßen durch Bayerische Verbände, Möglichkeiten diskutiert, ob per Gesetz die Möglichkeit geschaffen werden kann, die Vereine von der Beitragspflicht gänzlich zu befreien. Die BDMV begrüßt dies grundsätzlich, sieht die Durchsetzbarkeit aufgrund des im Urteil des Bundessozialgerichts zentral genannten Grundsatzes der Gleichberechtigung (Art. 3 GG) zu anderen Dienstleistern (z.B. Musikschulen) als unwahrscheinlich an. Ein Gesetzesverfahren in dieser Art kann sich über Monate ziehen. Den Musikvereinen wäre damit nicht geholfen und es würde über eine lange Zeit keine Rechtssicherheit herrschen.

